Gneist

  1. Doch auch da soll Husemann zu viel kassiert haben, sagt Kritiker Gneist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 02.09.2005)
  2. Der Geschäftsführer Andreas Gneist darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)