Nicht jeder Halter eines Vierbeiners hält sich an die seit 2001 geltende Grünanlagensatzung, nach der Hunde in Grünanlagen an die kurze Leine gehören.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.09.2005)
Laut Gartenbaudirektor Helmut Ammer untersagt die Grünanlagensatzung der Stadt in ihrer derzeit gültigen Fassung jedoch nur das Füttern von Wasservögeln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Im allgemeinen verwies Haffner auf die Grünanlagensatzung vom August 1991.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)