Gründungskompromiss

  1. Der so genannte Gründungskompromiss von Himmerod im Oktober 1950 sah daher auch schon massive substanzielle Abstriche an der ursprünglichen Intention vor; der Reform kam eigentlich nur noch eine Randbedeutung zu. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.10.2005)