Grenzabstände

  1. Die Grenzabstände seien ordnungsgemäß eingehalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Wir haben in der Novellierung des Baurechts zum 1. Juni wenigstens einiges geändert, wie insbesondere die Neuregelung der Grenzabstände bei Dachgeschoßausbau, die Erklärungsfrist der Kreisbauämter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  3. Auch gelten geringere Grenzabstände für die Anpflanzung von Obstbäumen und für bestimmte Laubbäume. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)