Griehl

  1. Nach Ansicht von Richterin Heidrun Griehl hätten die Angeklagten jedoch nicht erkennen können, daß das Opfer "dringend ihrer Hilfe bedurfte". ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Amtsrichterin Heidrun Griehl sah die Vorwürfe nach zwei Verhandlungstagen jedoch nicht bestätigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)