Nach Ansicht von Richterin Heidrun Griehl hätten die Angeklagten jedoch nicht erkennen können, daß das Opfer "dringend ihrer Hilfe bedurfte".
( Quelle: Junge Welt 1999)
Amtsrichterin Heidrun Griehl sah die Vorwürfe nach zwei Verhandlungstagen jedoch nicht bestätigt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)