Grillens

  1. Liebhaber des Grillens dürfen von Rechts wegen nur nördlich der Straße des 17. Juni ihre kleinen Privatfeuer entzünden. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.06.2003)
  2. Ein weiterer Vorteil: während des Grillens muss kein Brennstoff nachgefüllt werden. ( Quelle: ZDF Heute vom 03.05.2003)
  3. Ohne Unterstützung durch die Polizei könne das Ordnungsamt wegen illegalen Grillens kein Bußgeld "gegen eine türkische Großfamilie durchsetzen". ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.06.2005)