Großberlin-Gesetz

  1. Damals war Berlin mit dem 'Großberlin-Gesetz' durch gewaltige Eingemeindungen vergrößert und in 20 Bezirke aufgeteilt worden, zu denen in der DDR- Zeit drei Neubaugebiete im Osten hinzukamen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)