Grundanspruch

  1. Dieser hat sowohl für den Grundanspruch in Höhe von 1200,- DM monatl. einzutreten wie auch für die Anpassung der Rente nach Nr. 5 der Vereinbarung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Es widerspreche aber dem Grundanspruch des Evangeliums, einen Heilsbringer oder Heilsvermittler neben anderen zu sehen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)