Grunddienstbarkeit

  1. Könnte der Eigentümer eines sog. Hinterliegergrundstücks auf eine anderweitige Sicherung (z. B. Grunddienstbarkeit) abstellen, so wäre er auf das gesetzliche Leitungsrecht nicht angewiesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zum anderen sei die Grunddienstbarkeit mangels Vorteils unwirksam - und diese Auffassung wiederholt das Gericht mit dem nun erlassenen Urteil. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Damit entfiel für das Gericht offenbar auch eine weitere Begründung des Klägers, wonach die Bebauung des Grundstückes mit einem Doppelhaus gegen das Ziel der Grunddienstbarkeit verstoße, nämlich die Bodenpreise im Wert zu erhalten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Auch kann man sogenannte Bebauungsbeschränkungen in Form einer Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuches absichern lassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Im Übrigen kommt eine Inhaltsänderung der Grunddienstbarkeit in Betracht. ( Quelle: Welt 1999)