Grundgestzes

  1. Andernfalls würde das Institut aus der sogennanten "Blauen Liste" gestrichen", die zur Zeit noch 83 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen umfaßt, die nach Artikels 91b des Grundgestzes von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden. ( Quelle: Welt 1998)