Grundrechtseingriff

  1. Da die Glasbarriere bei Ehegatten einen "besonders belastenden Grundrechtseingriff" darstelle, müsse die Anstalt Sicherheitsbedenken mit "besonderer Sorgfalt" prüfen, heißt es in einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Schon die bloße Erfassung von Daten, wie sie bei der Rasterfahndung vorgenommen wird, stellt übrigens - unabhängig von allen übrigen Einwänden - einen Grundrechtseingriff dar. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.01.2002)