Grundsatznorm

  1. Als Grundsatznorm und als Bekenntnis zum Berufsbeamtentum in seiner überkommenen Form gedacht, hat sich die Vorschrift heute durch eine kaum noch zu überbietende Kasuistik in eine Fülle von Einzelaussagen von oft trivialer Bedeutung aufgelöst." ( Quelle: Die Zeit (11/2000))