Grundstücksgesellschaften

  1. Offene Immobilienfonds sollen sich an Grundstücksgesellschaften beteiligen können, um ihnen damit den Zugang zu ausländischen Immobilienmärkten zu erleichtern. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Während vor der Reform des KAGG der Umfang des Beteiligungsportfolios auf 20 Prozent begrenzt war, dürfen Spezialfonds jetzt 49 Prozent des Portfolios in Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften anlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)