Grundsteuerbefreiung

  1. Er wies zwar auf den zivilrechtlichen Unterschied zwischen dem unmittelbaren Grundstücksvermächtnis und dem Kaufrechtsvermächtnis hin, hielt ihn aber nicht für so wesentlich, um jenes der Grundsteuerbefreiung zu unterwerfen und dieses nicht (56). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)