Häuslebau-Paragraphen

  1. Danach soll es statt des bisher progressionsabhängigen Häuslebau-Paragraphen 10e eine für alle gleichermaßen geltende Bauzulage von 5000 Mark für Neubauten und 2200 Mark für Altbauten geben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)