HOAI

← Vorige 1
  1. Nach einer Einleitung wird das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Ermächtigungsgrundlage für die HOAI) einschließlich der unwirksamen Koppelung von Grundstückskäufen mit Ingenieur- und Architektenverträgen erläutert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Im Regelfall müssen die Architekten allerdings bei nahezu allen Projekten deutliche Abschläge vom Preisniveau der HOAI hinnehmen, um den Auftrag zu bekommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2003)
  3. Wann ein Architektenwerk, das auch die Leistungsphase nach § 15 II Nr. 9 HOAI umfaßt, abnahmereif hergestellt ist, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Wer einen Auftrag nach der HOAI vergibt, erhält nicht nur die Leistung, sondern auch eine Gewährleistung. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.06.2003)
  5. Mit den Architektenleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 des § 15 HOAI beauftragte sie den Bekl. Im Zuge des Umbaus stellte der Bauunternehmer B einen neuen Zementestrich her. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die weiteren Voraussetzungen der Honorarfälligkeit nach § 8 I HOAI liegen vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Gegenstand: Ferner: Die Realisierung von Wohn- und Gesellschaftsbauten im Rahmender HOAI. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI dürfen weder unter- noch überschritten werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.01.2003)
  9. Seit 1976 regelt die HOAI die Vergütung beider Berufsgruppen und definiert, was Bauherren bezahlen müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.05.2003)
  10. Richtig ist aber auch, dass die HOAI dringend reformbedürftig ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.06.2003)
← Vorige 1