Die in einigen Bundesländern praktizierte konventionelle Führung des Handelsregisters in Papierform mit Automationsunterstützung durch eine parallele Datenbank (z. B. HAREG I) kann diese Bedürfnisse nicht mehr vollständig erfüllen (94).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Führung des Handelsregisters etwa könnten die Industrie- und Handelskammern übernehmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.11.2004)
In "Aktenzeichen" und "Ort des Handelsregisters" wird nach genauer Übereinstimmung gesucht.
( Quelle: Handelsblatt vom 13.07.2005)