Handlungspflichten

  1. Jedoch seien "Handlungspflichten" verletzt worden, da Diestel damals keine Anordnungen für den Schutz der Unterlagen getroffen habe. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Bevor jedoch die strafrechtlich relevanten Handlungspflichten erörtert werden können, ist zunächst zu klären, wer überhaupt Garant im Abfallstrafrecht sein kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)