Handlungsweisen

  1. Auch "nach 20 Jahren Datenschutzgesetzgebung" werde das Handeln der Verwaltung weiter von "eingefahrenen Denk- und Handlungsweisen der Mitarbeiter" geprägt, die das Datenschutzrecht nicht ernst genug nähmen, heißt es in Hassemers Jahresbericht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Darauf sollen sie in der Diskussion und im Spiel mit sozial kompetenten Gleichaltrigen besser ihre und andere Handlungsweisen und Gefühle erkennen lernen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.10.2003)
  3. Durch diese destruktiven Handlungsweisen werden die Verteidiger oftmals zum wahren ,Herrn des Verfahrens`." ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Längst sind die politischen Handlungsweisen der FDP mit einer Politik des kalten Herzens gleichzusetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Der Computerausfall bei der Berliner Feuerwehr in der Silvesternacht ist nach Darstellung der Verantwortlichen auf eine Verkettung unglücklicher Umstände, technischen Versagens und menschlicher Handlungsweisen zurückzuführen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Wer tendenziell vor unweisen Impulsen zurückschreckt, wird seltener Handlungsweisen begehen, die ihn sein Leben kosten können - auch wenn er häufiger verpaßten Gelegenheiten nachtrauert. ( Quelle: Welt 1995)
  7. Es gibt eine noch junge, aber empirisch mittlerweile gut abgesicherte Fachwissenschaft, die Psychotraumatologie, die für bisher scheinbar unerklärliche Handlungsweisen fundierte Erklärungen liefert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.08.2005)
  8. Für ihn gründen Überzeugung und Handlungsweisen der Täter im tiefverwurzelten 'eliminatorischen' Antisemitismus, dessen Anfänge er bis zu den Kirchenvätern zurückführt und der bei ihm spätestens mit Luther zum Signum deutscher Geschichte wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Es nützt der Schule und der Sozialarbeit nichts, fremdenfeindliche und rechtsextreme Handlungsweisen pauschal zu verurteilen, sondern die müssen, so schwer es auch fällt, als "Arbeitsgrundlage" akzeptiert werden. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  10. Bei dem Nießbrauch handelt es sich um eine rechtliche Konstruktion, bei der sich der Schenker einerseits die Einnahmen aus dem Mietshaus sichert, anderseits das Erbe vor möglichen unbedachten Handlungsweisen der Erben schützt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)