Haschischprobierer

  1. Schon früher hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich ähnlich argumentiert wegen der seinerzeit einem Haschischprobierer abverlangten psychologischen Untersuchung. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Sie und das Führerscheinärgernis überhaupt sollen den Haschischprobierer als strafähnliche Sanktion treffen, wenn er schon strafrechtlich nicht ernstlich belangt wird. ( Quelle: Die Zeit 1996)