Hauptrechtsmittel

  1. Doch ist die entsprechende Anwendung des § 91a ZPO auch bei unselbständigen Anschließungen nach § 629a III ZPO - die in ihren Wirkungen sowohl vom Hauptrechtsmittel wie vom Anschlußrechtsmittel, auf das sie gefolgt sind, abhängen (46) - sachgerecht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)