Hausmeisterkosten

  1. Beide Gerichte betonten, dass es sich nicht um Hausmeisterkosten, sondern um Bewachungskosten handele. ( Quelle: N24 vom 29.07.2005)
  2. Das Gericht hat für diesen Fall richtigerweise entschieden, daß neben den Hausmeisterkosten keine Treppenhausreinigungskosten zu bezahlen waren. ( Quelle: TAZ 1997)