Hegemonialmacht

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  1. Unter Wilhelm II., der ein begabter Modernisierer der Bildung und Wissenschaft war, legte sich Preußen als Hegemonialmacht des deutschen Fürstenbundes einen unangenehm bramarbasierenden, auftrumpfenden Ton zu. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. China kann in absehbarer Zeit zu einer regionalen Hegemonialmacht aufsteigen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2004)
  3. Paris, nach wie vor auf Einfluß in Westafrika bedacht, ist die Vorstellung vom anglophonen Nigeria, mit über 100 Millionen Menschen der bevölkerungsreichste Staat Afrikas, als Hegemonialmacht am Golf von Guinea ein Graus. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Zudem hat die starke amerikanische Hegemonialmacht auch starke wirtschaftliche und politische Interessen. ( Quelle: Abendblatt vom 13.08.2004)
  5. Im alten Westeuropa, wo Ressentiments gegen die Hegemonialmacht USA weithin verbreitet sind, erschrickt man zwar vor der Brutalität der Dschihadisten, gewährt ihnen aber insgeheim den Bonus des Schwachen. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.11.2004)
  6. Ohne eine Hegemonialmacht, so seine Bedenken gegen die Politische Union, wären die darin schlummernden Probleme nicht zu lösen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  7. Mochten die Russen mittels filigraner Puckbehandlung ihre Gegner jahrzehntelang vorgeführt haben, steht die einstige Hegemonialmacht nun exemplarisch für die Opfer eines Lernprozesses, welchen andere Teams erfolgreich durchliefen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.05.2001)
  8. Auf diese Weise, argwöhnen sie, versanden weltpolitische Anstrengungen im Chaos oder geben einer Hegemonialmacht Auftrieb, die ihren Einfluss missbrauchen kann. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.06.2003)
  9. Eine zweite Sorge ist noch größer: Washington könnte sich als Hegemonialmacht in der zentralasiatischen Region festsetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.11.2001)
  10. Dabei spielten Reflexe gegen die ehemaligen Kolonialmächte und die derzeitige Hegemonialmacht USA ebenso eine Rolle wie die Hoffnung, durch ein Zusammenrücken selber vor Klagen wegen Verletzungen der Menschenrechte geschützt zu sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2004)
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