Heizungsausfall

  1. Das Recht auf Mietminderung kann beispielsweise in folgenden Fällen geltend gemacht werden: Belästigung durch Bau- oder Diskothekenlärm, Einrüstung der Fassade, Heizungsausfall während der Wintermonate, unsauberes Leitungswasser oder Schimmelpilzbefall. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Dies gelte bei völliger Durchfeuchtung aufgrund eines Wasserschadens, bei vollständigem Ausfall der Elektrik oder bei Heizungsausfall im Winter. ( Quelle: TAZ 1990)