Herumlaufen

  1. Das Tierschutzgesetz hindert Vermieter oder Wohnungseigentümer auch nicht daran, zum Beispiel das freie Herumlaufen von Hunden in einer Wohnanlage zu verbieten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2005)
  2. Sie habe lediglich warme Ohren vom Herumlaufen gehabt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.10.2001)