Heuersdorf-Gesetz

  1. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden die für das Heuersdorf-Gesetz zuständigen Ministerien die Urteilsbegründung zunächst prüfen. ( Quelle: )
  2. Die Gemeinde mit derzeit 236 Einwohnern sah durch das Heuersdorf-Gesetz unter anderem ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt und hatte deshalb vor zwei Jahren vor dem Leipziger Verfassungsgerichtshof geklagt. ( Quelle: )
  3. Dieser befasst sich morgen mit dem so genannten zweiten Heuersdorf-Gesetz. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.11.2003)