Daß der als Mittäter nicht in Frage kam, war nicht ganz so schnell klargestellt: Hochnotpeinliche Verhöre des 'Kollegen' waren dazu vonnöten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Hochnotpeinliche Durchsuchungen der Büroräume und umliegender Gegenden brachten bisher kein Ergebnis.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.08.2004)