Eine drastische Erhöhung der Steuer für bestimmte Hundearten nach Münchener Vorbild war in Berlin nicht im Gespräch.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Auch die Rasseliste sei verfassungsgemäß, die die 12 Hundearten ausweist, die unter die Kampfhundeverordnung fallen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Dass Hundearten wie Schäferhunde oder Rottweiler, die ebenfalls durch Angriffe auf Menschen oder Tiere aufgefallen sind, in der Verordnung fehlen, sei nicht zu beanstanden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.01.2004)