Immobilien-Leasingvertrages

  1. Über die bautechnischen Serviceleistungen hinaus werden im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Immobilien-Leasingvertrages seitens des Leasingunternehmens weitere umfangreiche Dienstleistungen übernommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)