Die Erklärung der Ärztin, sie habe die Impfung mit lebenden Polioviren und den Impfstatus der Eltern erörtert, reiche für eine Belehrung nicht aus.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Außerdem ist es ratsam, seinen eigenen Impfstatus vor Urlaubsbeginn durchzusehen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.07.2005)