Inanspruchnahme von Dienstleistungen

  1. Es gilt sowohl für den beruflichen Bereich wie beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. ( Quelle: Tagesschau vom 22.01.2005)
  2. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Privathaushalt wie Maler- oder Fliesenarbeiten oder dem Schleifen eines Parkettbodens ermäßigt sich die Einkommenssteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, also einem Fünftel aller gesammelten Rechnungen. ( Quelle: Abendblatt vom 14.03.2004)