Indikationenregelung

  1. Nicht nur, daß er die einzig wirklich Sachverständige über den Individualfall urteilen läßt, die Rückgabe der Entscheidung in die alleinige Verantwortung der Frau schützt das werdende Leben auch besser, als die bisherige Indikationenregelung es vermochte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)