Inhaftierungsgrund

  1. Mit 323:290 Stimmen stimmte das Unterhaus nur einer Anhebung der 14-Tage-Frist auf 28 Tage zu, und auch das nur unter der Auflage, daß ein Richter im Verlauf der Ermittlungen regelmäßig den Inhaftierungsgrund zu überprüfen habe. ( Quelle: Die Welt vom 11.11.2005)