Insiderhandelsverbot

  1. Außerdem würden Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot auch dann aufgedeckt, wenn ein Insider Dritte für sich handeln lasse. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die begangenen Straftaten hätten gegen das Kreditwesengesetz und das Insiderhandelsverbot verstoßen. ( Quelle: Netzeitung vom 07.08.2002)
  3. Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot sind mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.04.2002)