Außerdem würden Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot auch dann aufgedeckt, wenn ein Insider Dritte für sich handeln lasse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die begangenen Straftaten hätten gegen das Kreditwesengesetz und das Insiderhandelsverbot verstoßen.
( Quelle: Netzeitung vom 07.08.2002)
Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot sind mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.04.2002)