Instandhaltungsrücklage

  1. Beim Verwalter erfährt man, wie hoch Wohngeld und die Instandhaltungsrücklage sind und ob in nächster Zeit etwa eine Sonderumlage für größere Reparaturen ansteht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Er hält es für wichtig, dass der Fonds eine hohe Instandhaltungsrücklage bildet und Aufwendungen für die Modernisierung vorsieht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.09.2001)
  3. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt nun noch eine Instandhaltungsrücklage von etwa 2 000 Mark vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Hinzu kommen noch die Betriebskosten, je nach Größe des Hauses zwischen mindestens 400 und 600 Mark und die Instandhaltungsrücklage, die sich für Eventualitäten um die 150 Mark belaufen sollte. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Zu den gemeinschaftlichen Geldern zählt das Wohn- oder Hausgeld, Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan; Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Nachzahlungen auf die Jahresabrechnungen und Sonderumlagen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  6. Davon sind allerdings Zuführungen an die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten abzuziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)