Interzession

  1. Ein Veto (= ich verbiete) legte jede Staatsgewalt lahm. Jeder Amtsinhaber, insbesondere die beiden Konsuln, hatten also, um solch eine schmähliche Interzession zu vermeiden, allen Anlaß, vorher mit den Tribunen zu verhandeln. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)