Jahresabrechnungen

  1. Angaben zu Liquidität der Eigentümergemeinschaft ergeben sich aus den Jahresabrechnungen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
  2. Zu den gemeinschaftlichen Geldern zählt das Wohn- oder Hausgeld, Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan; Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Nachzahlungen auf die Jahresabrechnungen und Sonderumlagen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)