Jahresbeiträgen

  1. Teils gilt eine längere Übergangsfrist. 2006 entfällt für Neufälle die Möglichkeit, Mietwohngebäude im Privatvermögen je nach Zeitpunkt ihrer Anschaffung in fallenden Jahresbeiträgen (degressiv) abzuschreiben. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 16.12.2005)