Jugendgerichtgesetzes

  1. Seit der Novellierung des Jugendgerichtgesetzes im Dezember 1990 ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Paragraph 10 über die Weisungen als Alternative zu anderen Maßnahmen des Gerichts verankert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)