Körperschaft des öffentlichen Rechts

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  1. Die Tatsache, dass die BSR zahlte, ist nicht Gegenstand der Klage - schließlich ist die Rechtmäßigkeit dieses Vertrags unstrittig: Die BSR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.03.2002)
  2. Als ebenso dreist wie bemerkenswert bezeichnete es der SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler, daß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts solche Vorschläge unterbreite. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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