KV-Vorstand
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Über Maßnahmen entscheide nicht der KV-Vorstand, sondern ein Disziplinarausschuß.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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Denn der KV-Vorstand ist künftig eine hauptamtliche Tätigkeit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.12.2004)
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