KV-Vorstand

  1. Über Maßnahmen entscheide nicht der KV-Vorstand, sondern ein Disziplinarausschuß. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Denn der KV-Vorstand ist künftig eine hauptamtliche Tätigkeit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.12.2004)