Das von dem Unternehmen verwendete so genannte Kaltmischgut wurde durch vorbeifahrende Fahrzeuge hoch geschleudert und bedeckte schließlich den parkenden Wagen der Klägerin.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)
Die Anordnung, das Schlagloch provisorisch mit Kaltmischgut aufzufüllen, sei sachgerecht gewesen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)