Kapitalanleger-Musterverfahren

  1. Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über Kapitalanleger-Musterverfahren (Kapmug), das erst am 1. November in Kraft tritt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.10.2005)
  2. Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das erst am 1. November in Kraft tritt. ( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)