Kappungsgrenze

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  1. "Mit der Kappungsgrenze von 15 Prozent bei Wiedervermietung können wir leben." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Schon mit der geplanten Absenkung der Kappungsgrenze von heute 30 Prozent auf 20 Prozent greife der Gesetzgeber grundlos in die Bildung marktgerechter Mietpreise ein. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Kernstück ist die Senkung der dreijährigen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 30 auf 15 Prozent (die Bonner Regierung plant 20 Prozent). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Die geplante Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 30 Prozent auf 20 Prozent sowie die Reduzierung des umlagefähigen Anteils an den Modernisierungskosten von elf Prozent auf neun Prozent schreckten Investoren vom Mietwohnungsbau ab. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Bei der Absenkung der Kappungsgrenze stehe es jedoch "in diametralem Gegensatz" zu diesen Empfehlungen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Stoiber sollte "sich nicht als Anwalt der Mieter aufspielen" und täte gut daran, an der neuen Kappungsgrenze von 20 Prozent festzuhalten, empört sich die Ministerin. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Die Kappungsgrenze für Wiedervermietungen dürfe "niemals" auf Westdeutschland übertragen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  8. Alles, was die Kappungsgrenze übersteigt, bekäme Deutschland zurückerstattet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Zwar steht die Diskussion um die sogenannte Kappungsgrenze bei den Mietsteigerungen nochmals auf der Tagesordnung der letzten Koalitionsrunde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  10. Es gebe keine Notwendigkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 30 auf 20 Prozent zu reduzieren. ( Quelle: DIE WELT 2000)
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