Katalogbeförderung

  1. Ein zusammengestutzter Gesetzentwurf - Öffnung des Markts für die Katalogbeförderung, mehr Spielraum für Vorsortierfirmen und Ex-ante-Genehmigungspflicht bei allen Porti - wurde anschließend von der Länderkammer abgesegnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2005)