Kinderfreibetrag

2 Weiter →
  1. Die Fragen werden gestellt, weil der Kinderfreibetrag (Kindergeld) nach dem neuen Recht nur noch gewährt wird, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 12 000 Mark im Kalenderjahr betragen haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. So könnte der Pflegebeitrag ähnlich wie der Kinderfreibetrag von der Steuer abgesetzt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.07.2004)
  3. Neben dieser direkten Familienunterstützung verlangt der schleswig-holsteinische CDU-Chef einen an das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts angelehnten Kinderfreibetrag von 13 000 Mark. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Kinderzulage: Je Kind, das Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag hat, erhöht sich die Förderung von 1 000 auf 1 500 Mark oder auf 12 000 Mark bezogen auf acht Jahre. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Das Kindergeld wird um weitere 20 Mark erhöht, wenn auch sicher zuwenig im Verhältnis zum sozial unausgewogeneren Kinderfreibetrag, der um 3 000 Mark angehoben wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Dabei kann zwischen einem Kinderfreibetrag von 6264 Mark oder einem Kindergeld von 200 Mark für die beiden ersten Kinder sowie 300 Mark für das dritte und 350 Mark für alle weiteren Kinder gewählt werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Bei einer Besteuerung nach Lohnsteuerklasse I und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ist er bei Durchführung des sog. begrenzten Ehegattenrealsplittings in der Lage, für die Kl. monatlich 420 DM Trennungsunterhalt zu zahlen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
2 Weiter →