Kinderzulage

← Vorige 1
  1. Berücksichtigt ist dabei die zweifache Kinderzulage von je 800 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.12.2003)
  2. Kinderzulage ab Geburtsdatum 2008 von 300 Euro. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 04.11.2005)
  3. Geschiedene und Ledige, die ihren Nachwuchs nur an den Wochenenden sehen, erhalten trotz begrenzter Anwesenheit der Kinder in deren Haushalt Kinderzulage. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.11.2002)
  4. Mit dem Eigenheimvorausdarlehender Deutschen Bank Bauspar AG zu Sonderkonditionen von zur Zeit 5,41 Prozent nominal (ab 5,55 effektiv) können die Ansprüche auf die Eigenheim- und Kinderzulage mit einem Bausparvertrag vorfinanziert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Einen verlässlichen Finanzierungsbaustein liefert dazu die Eigenheimzulage: Eine Familie mit zwei Kindern erhält acht Jahre lang je 1250 Euro Grundzulage plus 1600 Euro Kinderzulage, insgesamt immerhin 22800 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.03.2004)
  6. Zudem soll es neben der Kinderzulage weiter eine Grundförderung geben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.11.2002)
  7. Missbrauch liege vor, wenn der Bauherr aus dem Haus wieder ausziehe, es verkaufe oder wenn sich die Voraussetzungen für die Kinderzulage geändert hätten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.03.2005)
  8. Die Finanzämter bewilligten nur für die Monate die Zahlung der Kinderzulage, wenn der Anspruch auf Kindergeld oder einen -freibetrag bestand. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.11.2002)
  9. Noch lukrativer ist die Kinderzulage. ( Quelle: Die Welt vom 24.01.2005)
  10. Die Kinderzulage beträgt je Kind 800 Euro jährlich. ( Quelle: Die Welt Online vom 31.12.2004)
← Vorige 1