Knollers

  1. Dass die Angeklagten bei dem brutalen Überfall keineswegs tatenlos zugesehen hätten, geschweige denn ihn veranlässt hätten - so legt es Ruiz nahe - bewiesen schon die Narben und Schürfwunden an Knollers Händen und Gesicht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.02.2002)