Kollektivmaßnahme

  1. So sehr man das Recht jedes einzelnen zu respektieren hat, sich für oder gegen eine Sache auch durch Kaufverweigerung zu engagieren, so problematisch ist es, das Instrument bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Kollektivmaßnahme hervorzukramen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)