Kontrollauszug

  1. Die Arbeitgeber, die bereits geringfügig Beschäftigte angemeldet hätten, müssten für die Umstellung nichts tun; ihnen gehe in den nächsten Wochen ein Kontrollauszug über die vorliegenden Meldungen zu. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2002)